Der Verkauf einer Wohnung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und stellt für den Verkäufer einen hohen Zeitaufwand dar. Dieser muss viele Arbeitsschritte abwickeln. Ein wichtiger Arbeitsschritt ist die Organisation aller für den Verkauf benötigter Unterlagen. Daher soll Ihnen dieser Beitrag einen Überblick darüber geben, welche Unterlagen für einen Verkauf notwendig sind.
1. Rechnungen aufbewahren
In einer Immobilie werden häufig Reparaturen, Modernisierungen oder Sanierungen vorgenommen. Um diese nachvollziehen zu können, sollten Wohnungseigentümer bei einem Verkauf grundsätzlich alle Rechnungen von Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und Sanierungen aufbewahren. Diese können dann beim möglichen Kaufinteressenten vorgelegt werden, sodass sich dieser ein besseres Bild über den Zustand der Wohnung machen kann. Somit ist es für ihn auch besser abschätzbar, welche Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen er gegebenenfalls noch ergreifen muss. Außerdem sind Rechnungen ein wichtiger Bestandteil einer Wertermittlung mittels einer Immobilienbewertung.
2. Hausgeldabrechnungen vorlegen
Mit einer Hausgeldabrechnung wird einem Wohnungsbesitzer aufgezeigt, mit welchen laufenden Kosten er für die Verwaltung und Instandhaltungen des gesamten Wohnhauses rechnen muss. Die Kosten des Hausgeldes setzten sich dabei meistens aus einem Hausmeisterservices, Renovierungsmaßnahmen oder Reparaturen zusammen. In der Regel erfolgt die Zahlung des Hausgeldes an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit potenzielle Käufer einen guten Überblick über die Kosten des zu zahlenden Hausgeldes bekommen, sollten Eigentümer beim Verkauf, die letzten beiden Hausgeldabrechnungen vorgelegen. Aufgrund möglicher Änderungen der Hausgeldbeiträge, sollte der Eigentümer sicherheitshalber einen Wirtschaftsplan vorzeigen können. In diesem sind die Kosten für das folgende Kalenderjahr gelistet, damit absehbar ist, bei welcher Höhe die Hausgeldzahlungen künftig liegen werden.
3. Kopien von Gebäudeversicherungen erstellen
Entscheidet sich ein Käufer für eine Wohnung, so muss er zum Kauf und der Finanzierung der Immobilie, Versicherungsnachweis vorlegen können. Beim Verkauf sollten Eigentümer daher Kopien der wichtigsten Versicherungen beim Käufer abgeben. Zu den wichtigsten Versicherungen gehören beispielsweise eine Gebäudeversicherung und eine Feuerversicherung.
4. Aktuelle Mietverträge bei vermieteten Wohnungen vorzeigen
Wenn ein Eigentümer seine Wohnung verkaufen möchte, diese aber bereits vermietet ist, sollte er dem potenziellen Käufer den Mietvertrag der Wohnung vorlegen. Wenn er ein Mehrfamilienhaus besitzt und dieses veräußern möchte, sollte er entsprechend alle Mietverträge des Hauses beim Käufer vorlegen. Denn im Fall eines Kaufes, werden die Mietverträge vom neuen Eigentümer übernommen. Wenn beim neuen Eigentümer der Bedarf besteht, die Wohnung selbst beziehen zu wollen, ist das bisherige Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündbar.
5. Energieausweis besorgen und vorlegen
Aufgrund der Energiesparverordnung sind Eigentümer bei einem Verkauf ihrer Immobilie seit 2014 dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Mit diesem wird einem potenziellen Käufer ein Überblick über alle relevanten Energie-Kennwerte des gesamten Wohngebäudes gegeben. Dazu zählt beispielsweise der Energiestand, die Energieeffizient, sowie der Energieverbrauch und die Heizungsart.
6. Aktuellen Grundbuchauszug anfordern
Durch das Grundbuch wird der notariell beglaubigte Eigentümer einer Eigentumswohnung ausgewiesen. Ein Grundbuchauszug dient beim Verkauf einer Immobilie als Beleg dafür, dass der Verkäufer der tatsächliche und rechtmäßige Eigentümer der Wohnung ist. Darüber hinaus enthält ein Grundbuchblatt alle Angaben zur Größe und zur Eigentumsaufteilung in Sonder- Gemeinschafts- und Wohnungseigentum. Im Grundbuch können außerdem auch die bestehende Schuldenlast, Grundpfandrechte oder Reallasten des gesamten Grundstücks eingesehen werden.
7. Notarielle Teilungserklärung bereithalten
Bei einem Verkauf einer Wohnung wird gleichzeitig auch immer ein Teil des Gemeinschaftseigentums mitverkauft. Eine Teilungserklärung enthält alle wichtigen Informationen zum Sondereigentum, Wohnungseigentum und zum Gemeinschaftseigentum. Wenn der künftige Wohnungseigentümer innerhalb der Eigentümergemeinschaft Bau- oder Sanierungsmaßnahmen vornehmen will, wird die Einteilung in Sonder- Gemeinschafts- oder Wohneigentum relevant. Somit ist sie bei einem Verkauf auch zwingend notwendig.
8. Protokolle von Eigentümerversammlungen bereithalten
Über die Eigentümergemeinschaft bekommen Kaufinteressenten eine Übersicht, wie hoch die Rücklagen für die zum Verkauf stehende Wohnung sind. Daher wird Käufern durch die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung mitgeteilt, welche Sanierungen künftig geplant sind, welche schon durchgeführt und welche Themen besprochen wurden. Da eine Eigentümerversammlung meistens nur einmal jährlich stattfindet, bekommt der künftige Eigentümer somit trotzdem einen guten Überblick über Bauthemen am Gebäude oder anderer geplanter Maßnahmen.
9. Baubeschreibung und Lageplan organisieren
Das gesamte Grundstück eins Wohngebäudes, wird von einem Lageplan abgebildet. Dieser gibt also bei einem Verkauf Auskünfte darüber, in welchem Gemeinde- oder Stadtteil die zu verkaufende Eigentumswohnung liegt beziehungsweise, wo genau sie verortet ist. Über die Informationen inwiefern ein gesamtes Wohnhaus geplant und gebaut wurde, verfügt eine Baubeschreibung. Diese enthält Informationen zur Verlegung der Rohre und Leitungen, sowie zur Bodenplatte, zum Mauerwerk und zum Dachstuhl. Daher sollte ein Lageplan und eine Baubeschreibung bei einem Verkauf auch immer vorgelegt werden.
10. Wohnflächenberechnung und Grundrisse
Ein Grundriss enthält genaue Angaben zur Anzahl der Quadratmeter in allen Räumen, sowie zum Schnitt und zur Lage der einzelnen Zimmer. Häufig enthält dieser auch eine Zeichnung über eine mögliche Möbelstellung. Zusätzlich zum Grundriss sollte für einen Verkauf auch eine Wohnflächenberechnung vorliegen. Diese zeigt auf, wie viel Quadratmeter tatsächlich an Wohnraum der ganzen Wohnfläche vorhanden ist. Bereiche mit weniger als einen Meter Deckenhöhe oder unbeheizte Räume gehören demnach nicht zur Wohnfläche und dürfen somit auch nicht als Wohnfläche angegeben werden.
Wir helfen Ihnen gerne
Falls Sie auch vorhaben Ihre Immobilie zu verkaufen und den Überblick zwischen all den oben aufgeführten Unterlagen verloren haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir als digitale Hausverwaltung unterstützen Sie gerne. Vereinbaren Sie bei Bedarf ein Erstgespräch, um sich von unserem Service zu überzeugen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns auch gerne auf Social Media.
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