Häufige Fragen unserer Mieter haben wir nachfolgend aufgelistet. Wir hoffen Ihnen hiermit bereits schnell bei Ihren Fragen weiterhelfen zu können!

Wo müssen Rauchmelder in der Wohnung angebracht sein?

Schlafzimmer und Flure müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Empfehlenswert ist es allerdings in jedem Raum einen Rauchmelder anzubringen.

Darf der Einbau von Rauchmeldern abgelehnt werden?

Wie jede Modernisierungsmaßnahme muss der Mieter auch die Anbringung der Rauchmelder dulden und den entsprechenden Handwerkern Einlass gewähren. Der Einbautermin muss drei bis fünf Tage vorher ankündigt werden. Wir werden Sie allerdings sobald wir solche Termine absehen können auch noch eher informieren.

Darf man selbst eigene Rauchmelder in der Mietwohnung anbringen?

Der Mieter darf nur zusätzliche Rauchmelder anbringen. Grundsätzlich ist der Vermieter für das Anbringung und die Wartung der Rauchmelder zuständig.

Welche Flüssigkeiten dürfen im Keller gelagert werden?

Entflammbare Flüssigkeiten dürfen per Gesetz nicht auf dem Dachboden gelagert werden. Im Keller maximal 20 Liter. Wir raten, diese nicht in zerbrechlichen Behältern aufzubewahren. Gasflaschen oder Spraydosen sind komplett verboten.

In Garagen lagern ebenfalls nicht selten leicht brennbare Flüssigkeiten wie Diesel, Benzin oder Verdünnung. Diese Flüssigkeiten dürfen auch nur in dichten und bruchsicheren Behältern gelagert werden.

Sind Hausrat- und Haftpflichtversicherungen verpflichtend?

Vorneweg ist wichtig zu erwähnen, dass der Vermieter den Abschluss dieser Versicherungen nicht fordern kann. Allerdings können sie in Ihrem eigenen Interesse sehr sinnvoll sein.

So schützt die Hausratversicherung vor finanziellen Schäden bei Einbruch, Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschäden und Sturm. Versichert ist der gesamte Hausrat, unter Umständen auch Wertsachen und Fahrräder.

Die private Haftpflichtversicherung deckt mögliche Schäden durch geplatzte Wasserschläuche an Geschirrspül- oder Waschmaschinen ab, die an Fußböden oder Decken, am Mauerwerk und am Hausrat der Mieter in den darunter oder daneben liegenden Wohnungen entstehen.

Sind Haustiere immer erlaubt?

Ungiftige Kleintiere können grundsätzlich in einer Wohnung gehalten werden. Für größere Tiere, wie Hunde oder Katzen, ist es normaler Weise im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Grundsätzlich ablehnen darf ein Vermieter das Haustier jedoch nicht. Es muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Was ist die Hausordnung?

Die Hausordnung ist eine Sammlung von Vorschriften, die zur Regelung des Miteinanders in Mehrfamilienhäusern und zum Schutz der Immobilie erlassen wird. Hausordnungen dürfen sich nur im gesetzlich erlaubten Rahmen bewegen.

Wie kündige ich meine Wohnung?

Die Kündigung ist dem Vermieter oder der Hausverwaltung schriftlich zuzustellen. Die zugrundeliegenden Fristen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Zusätzlich kann eine Mindestmietdauer vereinbart werden. Diese Fristen beziehen sich grundsätzlich auf den Eingang der Kündigung beim Vermieter. Um sicherzugehen, senden Sie Kündigungen am besten immer per Einschreiben.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Wurde die Wohnung abgenommen und ist in einwandfreien Zustand und sind außerdem keine sonstigen Zahlungen mehr offen, dann wird die Mietkaution sofort zurücküberwiesen. Grundsätzlich hat der Vermieter aber das Recht hat, die Kaution für evtl. nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.

Was bedeutet Kaltmiete bzw. Warmmiete?

Die Kaltmiete auch Nettomiete genannt, umfasst ausschließlich die Miete für die Wohnung. Dies ist die Nutzungsgebühr für das Eigentum des Vermieters.

Bei der Warmmiete, oftmals auch Bruttomiete genannt, fallen zuzüglich zur Kaltmiete noch Nebenkosten an. Diese variieren von Immobilie zu Immobilie. Es handelt sich hierbei um Abschläge, die über eine jährliche Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.

In meine Wohnung wurde eingebrochen. Was ist zu tun?

1. Polizei verständigen und Anzeige erstatten

2. Sofern vorhanden Haftpflichtversicherung informieren (diese tragen auch die Kosten für Schäden an der Wohnungstür). Ansonsten übernimmt die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Was mache ich, wenn mein Türschloss defekt ist und ich nicht mehr in meine Wohnung komme?

Rufen Sie einen Schlüsseldienst und lassen Sie die Tür öffnen. Heben Sie die Rechnung gut auf. Sollte der Defekt ohne Fremdeinwirkung, sondern durch Verschleiß entstanden sein, trägt die Kosten der Vermieter. Sollten Sie als Mieter den Einsatz des Schlüsseldienstes verschulden, dann müssen Sie die Rechnung begleichen. Der Vermieter oder die Verwaltung ist aber grundsätzlich über solche Vorfälle zu informieren.

Wo stelle ich mein Fahrrad, meinen Kinderwagen oder meinen Rollator ab?

Bitte stellen Sie diese Gegenstände in Ihren Kellerraum oder den gemeinschaftlichen Fahrradkeller. Fluchtwege sind zu Ihrer eigenen Sicherheit grundsätzlich freizuhalten.

Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?

Nebenkostenabrechnungen oder auch Betriebskostenabrechnungen können frühestens nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt werden. Danach hat der Vermieter ein Jahr Zeit für die Erstellung.

Ich interessiere mich für eine Wohnung, was muss ich tun?

Sollten Sie Interesse an einer unseren Inseraten haben, dann kontaktieren Sie uns gerne per Kontaktformular oder E-Mail. Melden sich auch zusätzlich bei unserem Newsletter an, um auch künftig keine neuen Objekte mehr zu verpassen.

Was kann ich bei Lärmbelästigung tun?

Oft sind laute Tätigkeiten durch das Gesetz oder die Hausordnung zumindest zu gewissen Zeiten erlaubt. Fallen die Störungen außerhalb dieser Regelung reden Sie am besten zunächst mit dem Verursacher und zeigen Sie Verständnis. Meist lassen sich die Sachverhalte schnell regeln. Falls Sie sich auch nach Ihren Bemühungen alleine nicht in der Lage sehen das Problem zu lösen, kommen Sie gern auf uns zu und wir suchen gemeinsam eine Lösung.