Mietwohnungen mit Gemeinschaftsgärten sind sehr beliebt. Die Mieter erfreuen sich im Frühjahr an die Bepflanzung von neuen Blumen oder Sträuchern. Doch was genau ist eigentlich ein Gemeinschaftsgarten und was ist Mietern dort erlaubt? In diesem Beitrag werden die Rechte und die Pflichten von Mietern eines Gemeinschaftsgarten erläutert.
Definition Gemeinschaftsgarten
Wie der Name schon verrät, gehört ein Gemeinschaftsgarten der Gemeinschaft von Mietwohnungen. Das heißt also, dass allen Mietern eines Hauses, der gesamte Garten zur Verfügung steht. Abgetrennte Gartenbereiche einzelner Mieter sind dabei nicht erlaubt. Jeder Mieter darf den Garten für Familienfeiern, Partys oder zur Erholung nutzen, muss diesen aber auch regelmäßig pflegen. Die Regelung der Gartenpflege sind meistens im Mietvertrag geregelt, sodass jeder Mieter weiß, um welche aufgaben er sich kümmern muss. Ist dies nicht vertraglich geregelt, so ist der Vermieter für alle Arbeiten im Garten zuständig. Die im Mietvertrag vereinbarten Gartenarbeiten beziehen sich meistens auf kleine Arbeiten, ohne die Erfordernis von Fachkenntnissen und ohne hohe verbundene Kosten. Zu diesen Aufgaben gehören meistens, das Rasenmähen, Jäten von Unkraut, sowie das Zusammenfegen von Laub. Große und kostspielige Arbeiten, wie das Fällen von Bäumen, müssen vom Vermieter übernommen werden. Dieser hat die Möglichkeit die anfallenden Arbeiten selbst zu erledigen oder einen Gärtner zu beauftragen. Wenn er allerdings möchte, dass der Mieter für die schweren, teilweise teuren Aufgaben aufkommt, so muss er dies im Mietvertrag genau festhalten.
Rechte des Mieters im Gemeinschaftsgarten
Wenn der Mieter bereits eingepflanzte Büsche oder Bäume entfernen möchte oder eine neue Bepflanzung vornehmen will, muss er dies mit dem Vermieter absprechen. Dieser kann dann entweder sein Einverständnis dafür geben oder den Wunsch des Mieters entsprechend ablehnen. Beim Pflanzen von Blumen oder beim anlegen von Gemüsebeeten, hat allerdings jeder Mieter freie Hand. Bei Beendigung eines Mietverhältnisses darf der Mieter seine bezahlten und selbst gepflanzten Büsche oder Sträucher mitnehmen. Wenn die Pflanzen allerdings von einem Gärtner mit speziellen Geräten entfernt werden müssen, weil sie sich zu tief im Boden verwurzelt haben, muss der Mieter selbst für die anfallenden Kosten aufkommen. Alle Rechte des Mieters bezüglich des Gartens sind im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Nicht vertraglich geregelte, sondern mündliche Absprache dürfen laut des Kammergerichts Berlin von dem Vermieter widerrufen werden.
Umlegbare Kosten der Gartenpflege auf den Mieter
Die Kosten der Gartenpflege können dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter eine externe Firma für die Gartenarbeiten beauftragt. Dies ist meistens dann der Fall, wenn der Vermieter selbst keinen Anreiz oder keine Zeit für die Gartenpflege findet oder wenn sie die Mieter untereinander nicht einigen können. Bevor es zu Streitigkeiten unter den Mietern kommt oder dem Garten eine Verwilderung droht, entscheidet der Vermieter sich meistens für die Unterstützung einer Gärtnerei. Die anfallenden Kosten dafür, werden auf die Mieter umgelegt und über die jährliche Betriebskostenabrechnung vermittelt. Die Kosten sind sogar auch dann umlagefähig, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter den Garten nicht nutzen darf.
Die Gestaltung obliegt dem Mieter
Nach Rücksprache mit dem Vermieter, dürfen Mieter den Garten nach ihrem Geschmack gestalten. Sofern dies im Mietvertrag nicht anders vereinbart wurde. Beispielsweise dürfen Sie Schaukeln errichten oder Sandkästen bauen. Allerdings muss jede Veränderung des Gartens mit den Mitmietern sowie mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Wir unterstützen Sie gerne
Hoffentlich konnte Ihnen der Beitrag einen Überblick über die Rechte eines Mieters, in Bezug auf einen Gemeinschaftsgarten geben. Falls Sie auch Vermieter einer Immobilie sind, aber für die teilweise umfangreichen Verwaltungsaufgaben Ihrer Immobilie wenig Zeit finden, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir unterstützen Sie gerne bei allen anfallenden Verwaltungsaufgaben rund um Ihre Immobile. Schauen Sie sich dazu gerne unsere Dienstleistungen an oder buchen Sie direkt ein Erstgespräch. Können Sie uns auch gerne über Social Media kontaktieren.
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